Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

272 
  
Nummer. 
Lasten. 
  
Anmerkungen. 
  
  
7. Mai 1914. Auf Grund der Zwangsversteigerung: 9) 
a. das Wohnungsrecht unter Nr. 6 und die Hypotheken 
unter Nr. 7, 8 werden gelöscht; 
b. Sechshundertachtzig Mark mit Zinsen zu 4 v. H 
vom 6. April 1914 ab Sicherungshypothek für 
die auf den Markthelfer Heinrich Karl Kühn in 
Zeulenroda übertragene Forderung gegen den 
Ersteher Leube mit dem Range des erloschenen 
Wohnungrechts unter Nr. 6; 10) 
. Zweitausend Mark mit Zinsen zu 4 v. H. vom 
6. April 1914 ab Sicherungshypothek für die auf 
Anna Therese Adler geborene Klette in Zeulenroda 
übertragene Forderung gegen den Ersteher Leube 
mit dem Range der erloschenen Hypothek unter 
Nr. 7; u) 
d. Fünfhundert Mark Sicherungshypothek für die 
auf Karoline Ernestine Wächter in Zeulenroda 
übertragene Forderung gegen den Ersteher Leube 
mit dem Range der erloschenen Hypothek unter 
Nr. 8. 
Die Ue#ertragung ist unter der Bedingung er- 
folgt, daß die Wächter bis zum vollendeten 30. 
Lebensjahre im Dienste des Gärtners Ernst Julius 
Adler in Zeulenroda verbleibt. Tritt die Bedingung 
nicht ein, so ist die Forderung auf den Gärtner 
Adler übertragen; 12) 
680 
2000 
500 
  
  
.) Zwangsverst.-Ges. § 130, Abs. 1, Satz 2. A.-V. z. G.-B.-O.8 50. 
10) ** § 92, Abs.2, §§ 118,121, Abs. 1, 8§ 128, 
11) Ebenda §§ 118, 128, 130, Abs. 1. 
12) Zwangsverst.-Ges. § 50, Abs. 2. Nr. 1, 88 118, 119, 120, 
Abs. 1, 8§ 126, 130, Abs. 1. In den Fällen der 88 123, 
124, 120 des Zwangsverst.-Ges. würde der Abs. 2 etwa 
solgendeimaßen zu sassen sein: „Die Forderung ist zunächst 
ans N. N. in Y. für den Fall aber, daß. . . . . . . . .. 
auf den O. O. in Z. übertragen worden.“ Im Falle des § 
126 ist der zunächst Berechtigte nicht mit Namen, sondern 
in anderer Weise zu bezeichnen z. B. mit den Worten: „auf 
den sich legitimirenden Inhaber der unter Nr. 12 einge- 
tragenen Brieshypothek“ 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.