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u. s. w. Im Uebrigen ist zu beachten, daß Eintragungen oder Vermerke, welche
durch das Gesetz nicht vorgesehen sind, unzulässig und strafbar sind (ss 139, 184
a. a. O). Insbesondere darf die Person des Arbeitgebers nicht in die Karte ein-
getragen werden.
Die Eintragungen sollen handschriftlich erfolgen, doch ist es zulässig, die
Bezeichnung der ausstellenden Stelle durch Druck oder durch Verwendung eines
Stempels und die Eintragung des Namens der Versicherungsanstalt am Kopfe der
Karte durch Verwendung eines Stempels zu bewirken.
VIII. Unmittelbar nach der Ausstellung ist die Karte auszuhändigen oder
dem Versicherten durch Vermittelung des Arbeitgebers kostenlos zuzustellen.
2. Abschnitte Der Umtausch der Quittungskarten. (Formular A
IX Der Umtausch findet der Regel nach erst dann statt, wenn die für die
Einklebung von Marken bestimmten Felder der Quittungskarte gefüllt sind oder die
Gültigkeit der Quittungskarte erloschen ist (§§ 134, 135 des Gesetzes). Auf seine
Kosten darf jedoch der Versicherte jederzeit die Ausstellung einer neuen Quittungs-
karte gegen Rückgabe der älteren Karte beanspruchen (6 131 Abs. 3 des Gesetzech.
6 Bei dem Umtausch der Quittungskarte sind folgende Geschäfte zu unter-
eiden:
4 hdie Aufrechnung der alten Karte,
B. die Ausstellung der Bescheinigung über die aus der Aufrechnung sich
ergebenden Endzahlen;
C. die Ausstellung der neuen Karte;
D. die Einsendung der aufgerechneten Karten an die Versicherungsanstalt.
A. Die Aufrechnung der alten Karte.
X. Die Aufrechnung der alten Karte hat in unmittelbarem Anschluß an
deren Rückgabe zu erfolgen.
Die Aufrechnung erfolgt auf der Innenseite der zurückgegebenen
Quittungskarte an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle. Dabei ist Folgendes
zu beachten:
1. Die in der aufzurechnenden Karte durch Marken nachgewiesenen
Beitragswochen sind ohne Rücksicht darauf, ob die Marken auf ver-
schiedenc Versicherungsanstalten lauten, lediglich nach Lohnklassen
zusammenzurechnen; das Zahlenergebniß ist für jede Lohnklasse getrennt
in die für die betreffende Lohnklasse bestimmte Rubrik der Tabelle
einzutragen;
An der vorgemerkten Stelle sind die bescheinigten Krankheiten
und militärischen Dienstleistungen, welche innerhalb des Zeitraums
vom Tage der Ausstellung der Karte bis zur Aufrechnung derselben