Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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33. Reglerungs-Ber 244 
vom 16. November 1901, 
betr. Veränderungen unter den Mitgliedern der gemeinschaftlichen 
Sachverständigen-Vereine. 
Unter Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 5. Jannar 
1891 (G. S. S. 4) wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
1. an Stelle des verstorbenen Malers, Professors Sixt Thon in Weimar 
das derzeitige stellvertretende Mitglied des photographischen Sachverständigen-Ver- 
Photograph Karl Schwier in Weimar, zum Mitglied dieses Sachverständigen- 
ereins 
sowie 
2. der Kunstmaler Oskar Herrfurth in Weimar zum stellvertretenden Mit- 
glied des bezeichneten Sachverständigen-Vereins ernannt worden sind. 
Greiz, am 16. November 1901. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. Seupe 
34. Patent 
vom 16. Dezember 1901, die im Jahre 1902 zu entrichtenden 
Landesabgaben betr. 
Höchstlandeaherrlicher Ensschichung zufolge soll mit erklärter Zustimmung 
des Landtages im Jahre 1902 die nach der Verordnung vom 30. Dezember 1870 
in Gemäßheit der Gesetze vom 9. wi 1552 und 26. Febrnuar 1875 zu erhebende 
allgemeine Grundsteuer mit 2 5/6 Pfeunigen Reichswährung von der Steuereinheit 
erhoben werden. 
Bezüglich der übrigen Abgaben bewendet es bei den bisherigen Bestimmungen. 
Indem dieses zur Nachachtung für die Steuerpflichtigen, Hebestellen und 
Einnehmer zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden für die an den zwei 
ersten Terminen mit je 1 Pfennig, am 3. mit 3/46°6 Pfennig von jeder Sienereinheit 
zu entrichtende Grundsteuer folgende Termine sestgesetzt:
	        
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