Staatsbertrag
zwischen
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie wegen
des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Thürin-
gischen Zoll= und Steuerverein.
Vom 20. November 1900.
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Stenerverein betheiligten Souveräne
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Bevollmächtigten
ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ler Finanhrah zun bGeneruul- Direktor
der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre u
Allerhöchstihren Geheimen unnium galg on Hermann * ohannes;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach:
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm Bieß-
mann;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries;
Seine Durchlaucht der Regierungsverweser in den Herzogkhümern Sachsen-
Coburg und Gotha im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs
von Sachsen-Coburg und Gotha:
Höchstihren Staatsrath Ernst Schmidt;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Justus Budde;