Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

Staatsbertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, 
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie wegen 
des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Thürin- 
gischen Zoll= und Steuerverein. 
Vom 20. November 1900. 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Stenerverein betheiligten Souveräne 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen 
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Bevollmächtigten 
ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ler Finanhrah zun bGeneruul- Direktor 
der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre u 
Allerhöchstihren Geheimen unnium galg on Hermann * ohannes; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm Bieß- 
mann; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries; 
Seine Durchlaucht der Regierungsverweser in den Herzogkhümern Sachsen- 
Coburg und Gotha im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
von Sachsen-Coburg und Gotha: 
Höchstihren Staatsrath Ernst Schmidt; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Justus Budde;
	        
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