Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Abdrücke preußi- 
scherseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der übrigen 
Vereinsstaaten zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen vertrag- 
schließenden Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen ge- 
schehen, eine solche Form der Bestätigung zu wählen, wodurch der Gegenstand der 
lehzteren ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel hinlänglich genau be- 
zeichnet wird, wurde auch dieses Protokoll in einer Ausfertigung nach geschehener 
Verlesung unterzeichnet und von den Königlich Preußischen Bevollmächtigten, unter 
dem Vorbehalt der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter Abdrücke an die übrigen 
Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der weiteren Beförderung an das 
Königliche Geheime Staatsarchiv in Empfang genommen. 
G. w. o. 
(ge3) Fehre. Johannes. Slevogt. Bießmann. v. Bomies. 
Schmidt. Budde. v. Holleben. Cammann. Horn. 
 
	        
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