Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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Konimandos von den Truppen nicht in hinreichender Zahl gegeben werden lönnen, 
sieht das Generalkommando schon im Frieden die Einberufung von Mannschaften 
des Beurlaubtenstandes oder der Ersatzreserve vor. Nöthigenfalls ist der Militär- 
kommissar ennächtigt, Koppelführer zu miethen; er hat hierzu die Mitwirkung des 
Fürstlichen Landraths rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Trans- 
portmannschaften ist so zu berechnen, daß auf 1 Mann etwa 3 Pferde kommen. 
Der Militärkommissar wird die Pferde den Transportführern odnungsmäßig 
überweisen; vom Zeitpunkt der förmlichen Abnahme an werden die Pferde mili- 
tärischerseits verpflegt. 
Nach Maßgabe der bereits im Frieden aufgestellten Marschübersichten und 
Fahrlisten werden die Pferde nach den Mobilmachungsorten der Truppen transportirt. 
Die gemietheten Koppelführer erhalten während ihrer Dienste und auf dem 
Rückmarsch nach der Heimath die ortsüblichen Löhne, sowie freies Quartier und 
Verpflegung nach den darüber bestehenden Bestimmungen auf Kosten der Militär= 
verwaltung. 
Das Generalkommando veranlaßt, daß die Transporlführer rechtzeitig die 
erforderlichen Marschrouten, Militärfahrscheine, sowie Quartierbescheinigungen und 
Quittungen über Naturalverpflegung, Vorspann und Fourage erhalten, letztere nach 
dem Tagessatze von 12000 8 Hafer, 7500 g Hen und 3000 g Stroh für besonders 
schwere Zugpecde eunb von 6000 g Hafer, 2500 g Heu uns 1500 g Stroh für 
alle Üübrigen Pferd 
* Mirlitärtommissar übergiebt den Transportführern zur Aushändigung 
an die betreffenden Truppentheile die nach Anlage E (§ 19) für letztere aufgestell- 
eien und vollzogenen Nationale der Pferde. 
2 Das Generalkommando wird endlich Anordnung treffen, inwieweit der Mili- 
tärkommissar mit einem Vorschuß für unvorhergesehene Ausgaben zu versehen ist. 
8 26. 
Nach Erledigung v Aushebungsgeschäftes werden die in dem National der 
Wescenommerne Pferde (8 20) eingetragenen Taxen summirt und wird folgende 
escheinigung darin eingetragen: 
Daß nach Inhalt de des vorstehemen Nationals die Anzahl von 
. eschrieben 
. Pferden mit 
einer Gesammiune von ... 
geschrie . . . . Mark, 
richtig —n*s * ist. bescheinigt 
(Ont und Daku 
Die Aushebungskommission. 
(Unlerschristen.) 
Die laut beiliegender Verhandlung vereldigten Taxatoren. 
(Unterschalten.)
	        
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