Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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Aulage R tzu 88 6 und 18). 
Bestimmungstäfelchen. 
(Die Täfelchen sind aus etwa 5 mm starker Strohpappe, Karton oder dergl. 
— für die einzelnen Pferdeklassen verschiedenfarbig — herzustellen und zum An 
binden an der Halfter mit entsprechender Einrichtung zu versehen). 
Die Farbe der Tafel ist (auf beiden Seiten): 
weih für Reitpferde 1, 
J, 
  
gelb: 
hellroth: » Zugpferdc IStanqcn 
dunkelroth: „Vorder-- 
hellblau: „ " n, Stangen-, 
dunkelblau: „ " II. Vorder-, 
grün: „ besonders schwere Zugpferde. 
Die Tafeln enthalten auf beiden Seiten nur die ihrer Farbe entsprechende Bezeichnung 
G. B. gelbe Tasel): 
Reitpferd II 
elwa 15 am. 
C. B. gelbe Tasel) 
  
  
Reitpferd II. 
    
  
n 
Gemelnde, 
Slegel. "6& 
, 
  
  
  
Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Musterung oder Aushebung an dem 
linken Backenstück der Halfter befestigt.
	        
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