Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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Anlage C Gu &# und 18) 
Gesichtspunkte 
für 
Auswahl der Mobilmachungspferde. 
1. Eintheilung in Klassen. 
a. Reitpferde 1: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt 
für Offiziere, sowie für Kavallerie und Feldarlillerie. 
b. Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt 
für die übrigen Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und 
Beamte. 
c. Zugpferde I: Neben starkem, tiefen Gebäude, frische und geräumige 
Gäuge, bestimmt für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen 
die Infanterie-Patronemvagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Tele- 
graphen-Abtheilungen und die Krankenwagen der Sanitäts-Kompagnien. 
d. Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt 
sind und nicht derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchs- 
fähigkeit in kurzer Zeit in Frage stellen; bestimmt für die übrigen 
Truppenfahrzeuge und Trains. 
Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die 
Kreuzungsprodukte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche, 
zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten im Schritt geeigneten Warm- 
blüter, die infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht 
zu ernähren sind; bestimmt für Fuhartillerie= und Pionier-Belagerungs- 
formationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen. 
l. 
2. Maße. 
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen. 
Mindestmaß für Kürassierpferde 1062 m.
	        
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