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Anlage C Gu und 18)
Gesichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Eintheilung in Klassen.
a. Reitpferde 1: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt
für Offiziere, sowie für Kavallerie und Feldarlillerie.
b. Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt
für die übrigen Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und
Beamte.
c. Zugpferde I: Neben starkem, tiefen Gebäude, frische und geräumige
Gäuge, bestimmt für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen
die Infanterie-Patronemvagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Tele-
graphen-Abtheilungen und die Krankenwagen der Sanitäts-Kompagnien.
d. Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt
sind und nicht derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchs-
fähigkeit in kurzer Zeit in Frage stellen; bestimmt für die übrigen
Truppenfahrzeuge und Trains.
Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die
Kreuzungsprodukte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche,
zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten im Schritt geeigneten Warm-
blüter, die infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht
zu ernähren sind; bestimmt für Fuhartillerie= und Pionier-Belagerungs-
formationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen.
l.
2. Maße.
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen.
Mindestmaß für Kürassierpferde 1062 m.