Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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Bwanghuf, bei dem die innere Tracht am Vorderhuf stark einge- 
zogen und der angreuzende Strahlschenkel völlig verkümmert ist, 
schließt Brauchbarkeit aus. 
Bockhuf, nicht zu eng und sonst gesund, ist für Zugpferde kein 
Gebrauchsfehler. 
ornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone 
ausgehend, sich bis auf die Weichtheile erstrecken — sind in der 
Regel, namentlich für Zugpferde, kein Gebrauchsfehler. 
Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht 
unbrauchbar. 
Verletzungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch 
Pferde mit Spannstricknarben, Verletzungen an den Vordersehnen, 
sind fast immer brauchbar. 
Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde I soll die Entfernung 
zwischen der letzten Rippe und Hüfte möglichst nicht mehr wie eine 
Handbreite betragen. Ist der Rücken nicht zu tief eingesattelt, so ist 
das Pferd als Zugpferd II brauchbar. 
Gang. Pferde, welche an den Vorderfesseln verstellt und knieweit 
sind, sich aber an den Vorderknicen und Fesselköpfen nicht schlagen, 
sind brauchbar für alle Klassen, andernfalls nur bedingt als Reit- 
pferde II und Zugpferde II. 
Athem. Reitpferde und Zugpferde I müssen auf Athem gesund 
sein. 
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. Rheumatische Pferde sind für den Militärdienst untauglich. 
5. Auswahl. 
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind 
größtentheils zu ländlichen oder anderen schweren Arbeiten benutzt worden. Sie 
werden vielfach mager, schlecht im Haar und in der Pflege vernachlässigt sein. 
Hierzu kommt auf dem Lande schlechte oder gar keine Hufpflege, bezw. minder- 
werthiger Beschlag. Dieses sind jedoch nur Aeußerlichkeiten, welche bei späterer 
guter Pflege bald schwinden; maßgebend für die Beurtheilung bleibt immer das 
Gebäude des Pferdes. Tiefgerippte, geschlossene Pferde, selbst wenn sie zur Zeit 
überarbeitet sind, werden doch mit Nutzen für Mobilmachungsformationen zu ver- 
wenden sein. 
Bei ländlichen Besitzern werden die Pferde nach der Herbst= und Frühjahrs= 
bestellung und nach der Ernte meist in schlechter Verfassung sein. In städtischen 
Bezirken und wo die Pferde vornehmlich auf harten Straßen benußt werden, gehen
	        
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