Gesetzslammlung
für das
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
2.
(Ausgegeben am 29. April 1902.)
5. Landtagsabschied
für den siebenzehnten außerordentlichen Landtag.
Wir Heinrich XXII. von Gottes Gnaden Aelterer Linie souveräner
Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich-
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein
c. ꝛc. ꝛc.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
In Gemäßheit § 85 der Verfassungsurkunde eröffnen Wir dem von Uns
einberufenen siebenzehnten außerordentlichen Landtage des Fürstenthums Unsere
Landesherrliche Entschließung auf die einzige an den Landtag gelangte Vorlage,
betreffend den zwischen den betheiligten Regierungen abgeschlossenen Staatsvertrag
über die Vereinigung der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie mit der Groß-
herzoglich hessischen Landeslotterie unter dem Namen Hessisch-Thüringische Staats-
lotterie, nachdem der Landtag verfassungsmäßig über dieselbe berathen und beschlossen
hat, daß nunmehr nach der von dem Landtage erklärten Zustimmung, sobald auch
die Genehmigung der übrigen betheiligten Staalen erfolgt sein wird, mit Vollziehung
der Ratifikationsurkunden verfahren werden soll.
Wir versichern Unsern getreuen Landtag Unserer Landesfürstlichen Huld
und Gnade und haben zur Beurkundung des Vorstehenden den gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausfertigen lassen und nach Beidruckung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Neue Burg zu Greiz, den 8. April 1902.
(gez.) Heinrich XAI.
(gez.) v. Meding.
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