Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

12 
Durch den schmerzlichen Hingang Seiner Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXII. 
Reuß Aelterer Linie, Unserers geliebten Vetters, ist unser ganzes Haus und mit ihm 
die gesammte Bevölkerung des Fürstenthums in tiefe Trauer versetzt worden. 
Sein Sohn, der nunmehrige Fürst Heinrich XXIV. ist leider behindert, die 
Regierung Selbst zu führen 
Wir übernehmen deshalb für Dieselben die Regentschaft, zu der Wir als 
nächster Agnat nach den bestehenden Hausgesetzen und gemäß der Verfassungsur= 
kunde berufen sind. 
Alle Beamten und Diener des Hochseligen Fürsten bestätigen Wir hiermit 
in ihren Acmtern und Wir erwarten von ihnen pflichtmäßige Treue und gesetz- 
liches Beharren in ihrem amtlichen Wirken. 
Zu allen Angehörigen des Fürstenthums versehen Wir Uns, daß sie ihre 
Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch bethätigen werden, daß 
sie Uns, dem berufenen Regenten, treue Ergebenheit bezeigen und willigen Gehor= 
sam leisen 
Der Sorge um das Wohl des Landes und eines jeden seiner Bewohner 
wird unser uUnausgesetztes Bestreben gewidmet sein. 
Greiz, den 29. April 1902. 
(L. S) Heinrich XIV. 
v. Meding. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.