Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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5. Bei jeder Aufnahme eines taubstummen Kindes in eine Taubstummen= 
anstalt ist der Anstalt ein von dem Gemeindevorstand und dem Fürstlichen Physikus 
nach Ziffer 3 und 5 ausgefüllter Fragebogen zu übergeben. 
6. Formulare zu den Fragebogen werden von Fürstlichem Landrathsamt vor- 
räthig gehalten und auf Anmelden des Bedarfs an die Gemeindevorstände abgegeben. 
7. Die den Fürstlichen Physikern obliegenden Verrichtungen sind Amtshand- 
lungen derselben. 
Greiz, den 14. Mai 1902. 
Fürstlich Reuß · Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
 
	        
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