Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

Gesetzlammlung 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
W 5. 
  
9 M 1 . 4 J. 
vom 3. Juni 1902, 
beir Veränderungen unter den Mitgliedern der gemeinschafllichen 
Sachverständigenvereine. 
Unter Sezufahe auf die Regierungs= Bekanntmachung vom 5. Jannar 
1891 (G. S. S. 4) wird andurch zur ösfentlichen Kenntniß gebracht, daß infolge 
Ansscniidcne Eeiner Erlaucht der Grafen von Schlitz genannt von Görtz aus dem 
lünstlerischen Sachverständigennerein der Direktor der Großherzoglichen Kunstschule 
in Meimar, Professor Hans Olde, zum Mitglied dieses Sachverständigenvereins 
ernannt worden ist. 
Greiz, am 3. Juui 1902. 
Fürstlich Reuß- Plaui. Landesregierung. 
on Medinr 
Saupe. 
10. Regierungs-Verordnung 
vom 17. Juni 1902, 
die anderweile Ausführung des Reiche-Impfgesetzes betreffend. 
Mil Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
ertheilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsien Regenten 
 
	        
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