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Formular V.
Liste
der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder
für 190
Bemerkungen.
J. dn die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen:
die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in
Spalte 25 derselben vermerkten Erstimpfpflichtigen;
sämmtliche während des vorhergehenden Kalendersahres geborenen und am
Schlusse desselben im Impfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dic=
selben während des vorhergehenden Kalenderjahres be-
reits geimpft worden sind oder nicht;
die während des laufenden Kalenderjahres aus anderen Impfbezirken zu-
ge zogenen und als noch nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im
vorhergehenden Kalenderjahre geborenen Kinder.
II. In Spalte 8 ist einzutragen:
1. bei Impfung mit Thierlymphe der Name derjenigen Anstalt oder der-
jenigen Privatperson, von welcher die Lymphe bezogen wurde;
4 bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und
und Zuname des Abimpflings;
bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjenigen
Anstalt oder desjenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen
wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande
gebrauchte Lyumphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der
Name dieses Kindes einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern
entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Inpfarztes
selbst in diese Spalte einzutragen.
III. In der Spalte 25 sind zu venmerken:
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 15 mit „Nein
verzeichneten Kinder;
2. alle zum 1. und 2. Male, aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg ge-
impften Kinder (entnehmbar aus den Spalten 6 und 10);
3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellten (Spalte 23) sowie
alle nicht auffindbaren (Spalte 20) oder der Impfung vorschriftswidrig
entzogenen (Spalte 24) Kinder.
IV. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel
zur regelmäßigen Entwickelung gekommen ist.
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von
Knötchen beziehungsweise Bläschen an den Innpfsstellen.
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