Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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Formular VII. 
Liste 
der bereits im Geburtsjahre zur Impfung gelangten Kinder 
Bemerkungen. 
I. In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestelten Kinder" 
sind vom Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spalten= 
überschriften von allen denjenigen Kindern einzutragen, boetge vor Ablauf 
desjenigen Kalenderjahres, innerhalb dessen sie geboren sind, bereits zur 
Inmwpfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind. 
II. In Spalte 7 ist einzutragen: 
1. bei Jmpfung mit Thierlymphe der Name derjenigen Anstalt oder der- 
jenigen Privatperson, von welcher die Lymphe bezogen wurde; 
2. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und 
Zuname des Abimpflings; 
3. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjenigen 
Anstalt oder desjenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen 
wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande 
geäranchte Lynphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der 
ame dieses Kindes einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern ent- 
nommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Impfarztes selbst 
in diese Spalte einzutragen. 
III. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel 
zur regelmäßigen Entwickelung gekommen ist. 
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von 
Knötchen beziehungsweise Bläschen an den Iuppfstellen. 
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