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* auf Gegenjelnigten
für das Fürstentum Reuß ã
Flelschbeschaubezluk: . . .
I. Anmesdeschein. Zeliceiungticeln Ni. Debigang io
Der uzeihe beabsichtig das unten näher beschriebene Tier — zum Zwecke der
Schlacht
zu vertanfße"“ — r* den eigenen Bedarf zu schlachten, 9 und meldet es hiermit se-
mäß § 3 des Laudesgesetzes vom 10. März 1903 zur Versicherung an.
enteultple, o6 Kun —m—2
Beschrelbung des Tleres.
Art und Geschlecht. 6#1 angeähren MWiter Farbe. Besondere Kennzeichen.
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II. Versicherungsscheln. Staße und en (bel Städlen)
Ich bescheinige hiermit, daß das vorstehend beschriebene Tier gesund erscheint daß
sein Ernährungszustand ein guter ist, und daß es sich nachweislich seit mindestens
3 Monaten im Fürstentum bezw. in einem nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes demselben
gleich zu achtenden deutschen Bundesstaate befunden hat.
Den Wert des * stelle ich auf . . . . M. fest und reihe es in die
Wertsklasse
Das Tier ist in de Versicherung unter No.. . aufsgenommen und ge-
mäß 8 4 des Gesetzesan Ohre mit einer Blechnarte versehen, die
außer den Buchstaben „R. k. .“"“ ...·...
Der Versicherungsbeitrag ist i Wein, II ** des gemäß § 6
des Gesetzes festgesetzten Tarifs mit . M. . Pf. bezahlt.
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*)Das nicht Zutreffende ist zu durchsteichen.
Dieser Schein bleibt bei der Anmeldestelle.