Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1903. (52)

52 
vom 28. Oktober 1871 (Reichsgesetzblatt Seite 347) hiermit zur öffentlichen Kennt- 
nis gebracht. 
Greiz, am 2. Mai 1903. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
  
Berlin, W. 66, den 25. April 1903. 
Anderungen 
der 
Postordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 18971 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden 
Punkten geändert: 
1) Im 8 6 „Zur Postbeförderung bedingt zuuelassene Vegenttinder urhalten 
die beiden ersten Säte unter lII folge assur 
Zur Verwendung für Handfeuerwaffen bestinche dn HPunospiegel 
und Patronen sind zulässig, wenn sie in Kisten oder Fässern fest von außen und 
innen verpackt und als solche sowohl auf der Postpaketadresse als auch auf der 
Sendung selbst bezeichnet sind. Die Patronen müssen für Zentraffeuer bestimmt 
und außerdem derart beschaffen sein, daß weder ein Ablösen der Kugel oder ein 
Herausfallen der Schrote noch ein Ausstreuen des Pulvers stattfinden kann; Pappe- 
patronen müssen eine Wandstärke von mindestens 0,7 Millimeter haben. 
2) Im § 18 „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Ein- 
holung von Wechselakzepten“ erhält der erste Sazdes Abs. VInach- 
stehende Fassung: 
Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag nach einmaliger ver- 
geblicher Vorzeigung oder nach dem ersten vergeblich geblichenen Versuche der Vor- 
zeigung an ihn zurückgesandt oder an eine anderc innerhalb des Deutschen Reichs 
wohnende Person weitergesandt werde. 
3) Im § 36 Bestllung und Bestellgebühren“ ist unter VII als zweiter 
Sag nachzutra 
Diese Gebühr wird — Pestanwoeisungen auch dann erhoben, wenn die Geld- 
beträge auf ein Girokonto der Reichsbank überwiesen werden 
4) Indemselbens (360) ist im Abs. Ahinter „-für Zeitungen usw. 32 Pf.“ 
einzuschalten:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.