Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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g 26. 
Vor jeder erneuten Untersuchung im Lauf einer Entbindung hat sich die 
Hebamme jedesmal aufs neue gemäsß § 22 zu reinigen. 
Ubrigens hat sie die innere nteriichunne n#n unnötig öfter auszuführen, 
als die Umstände es erfordern. 
8 26. 
Katheter, Mutterrohr und die zum Reinigen der Gebärenden erforderliche 
Watte haben während der Entbindung stels in einem besonderen Waschbecken mit 
zweiprozentiger Karbollösung zum Gebrauche bereit zu liegen. 
8 27. 
Zur Einfettung der Instrumente und Finger darf nur zweiprozentige Karbol- 
vaseline (§ 9) benutt werden. 
Nach dem Gebrauche sind alle #oennnense gründlich mit zweiprozentiger 
Karbollösung zu reinigen. 
8 20. 
So lange die Hebamme bei der Gebärenden und bei der Leibesfrucht alles 
im regelmäßigen Zustande findet, hat sie der Kreißenden, soweit nötig, Mut einzu- 
sprechen, durch vorsichtiges, nicht unnötig häufiges äußeres Zufühlen und wieder- 
holtes Behorchen der kindlichen Herztöne sich von den fortschreitenden Veränderungen 
zu überzeugen, die Gebärende zur rechten Zeit auf das Geburtslager zu bringegn, sie 
rechtzeitig zur Verarbeitung der Wehen aufzumuntern und sonst bei der Unter- 
stühung des Damunes, der Empfangnahme des Kindes, dem Abnabeln desselben und 
der Entfernung der Nachgeburt alles das genau zu beobachten, was ihr das Lehr- 
buch vorschreibt. 
30. 
Bemerkt die Hebamme etwas Ungewöhnliches, von dem natürlichen Verlaufe 
einer regelmäßigen Geburt Abweichendes, so hat sie dies sofort dem Ehemanne oder 
den nächsten Angehörigen zu eröffnen und für möglichst schnelle Herbeirufung eines 
Arztes zu sorgen. 
Insbesondere hat dies zu geschehen: 
1. wenn bei sonst regelmäßiger Geburt der vorliegende Kopf der Frucht, 
nachdem der Muttermund ringsum ganz zurückgezogen und das Frucht- 
wasser abgeflossen ist, eine Stunde lang ohne vorzurücken, stehen bleibt; 
2. wenn die Hebamme erkannt hat, daß der Steiß, die Knie oder die 
Füße der Frucht vorliegen oder sonst eine regelwidrige Kindslage 
besteht oder wohrscheiulich ist; 
3. bei engem Becke 
4. bei Vorfall der Nebelschmr oder kleiner Teile, wenn deren Zurück- 
bringen ihr nicht gelingt; 
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