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Tarif B.
Zölle bei der Einfuhr in das Deutsche Zollgebiet.
Der im gegenwärtigen Tarife erwähnte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 in seiner
durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung.
Nummer .
des Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs
Mark
aus 23 Kartoffeln, frisch, in der Zeit vom 15. Juni bis 31. Juli . . . . . 1
aus 26 Zichorien (Zichorienwurzeln), auch zerkleinert, getrocknet (gedarrt) . 0,80
aus 33 Küchengewächse, frisch:
Spargel . . . . . . .. . . . . . .. frei
Blumenkohl, Zwiebeln und Brüsseler Zichorie (Witloof) frei
38 Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpflanzen, und
sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch in Töpfen
oder Kübeln; Pfropfreiser:
Cycasstämme ohne Wurzeln und Wedel; Palmen, Lorbeerbäume,
indische Azaleen; Forstpflanzen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. frei
Rosen . ... . . .. 12
nicht besonders benannt:
Pflanzen in Töpfen .. 10
Pflanzen ohne Erdballen 6
andere 5
aus 45 Weintrauben (Weinbeeren), frisch, zum Tafelgenuß, eingehend in Post-
sendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich . . . . . . frei