Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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Gesetz lammlung 
Fürstentum Meußt Aelterer Linie. 
ö 12. 
(Ausgegeben am 22. Oktober 1904. 
  
33. W 3 à3. Me. 4 4 
vom 6. Oktober 1904, 
die Errichtung des Standesanitsbezirks Plothen betreffend. 
Mit Höchster Genchmigung werden die seither zum Standesamtsbezirk 
Crispendorf gehörigen Ortschaften Plothen und Pahnstangen vom 1. Jannar 1905 
ab von dem genannten Bezirke getreunt und wird vom gleichen Zeitpunkte ab für 
die bezeichneten Ortschaften ein besonderes Standesamt mit dem Site in Plothen 
gebildet, sodaß vom 1. Jannar k. Jo. ab ein Standesamt 
für Crispendorf mit Reuß- Erkmannsdorf und aen Ortschaften Dörflas 
und Neundorf mit dem Sitze in Crispendo 
und 
ein solches für Plothen und Pahnstangen mit dem Sitze in Plothen 
besteht. 
Dies wird in Abänderung der Regierungs-Bekanntmachung vom 7. November 
1675 zur Nachachtung hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Greiz, den 6. Oktober 1904. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
J. V. 
Dr. Hanitsch. 
Lindner. 
 
	        
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