196
8 10.
Das statistische Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar ist
beauftragt, die Prüfung und weitere Bearbeitung des gesamten Materials der Vieh-
zählung nach den vom Bundesrat gefaßten Beschlüssen vorzunehmen.
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrags haben sämtliche
Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Vorstand des statistischen
Bureaus wegen etwa nötiger Aufklärung der in die Hauslisten eingestellten An-
gaben und wegen der Berichtigung und endgiltigen Feststellung des Zählungsergeb-
nisses überhaupt an sie gelangen, mit der erforderlichen Beschleunigung und Sorgfalt
nachzukommen.
Greiz, den 29. Oktober 1904.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.