Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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36. Regierungs-Verordnung 
vom 8. Dezember 1904 
zur Ausführung der vom Bundesrate beschlossenen und vom Reichs- 
kanzler unter dem 18. Mai 1904 bekannt gemachten Prüfungsordnung 
für Apotheker (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 150 flgde). 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten 
wird zur Ausführung der Prüfungsordnung für Apotheker hiermit folgendes ver- 
ordnet: 
  
Aussichtsbehörde im Sinne der l- für Apotheker ist 
Fürstliche wwe 
Die Prüfungsgebühren sind an rn- Regierungssportelkassc einzuzahlen. 
* 3 
Die Prüfungskommission für die phharmazeutische Vorprüfung hat ihren 
Siß in Greiz. 
84. 
Die Regierungs-Verordnung vom 24. Mai 1881, den Sitz der Prüfungs- 
kommission für die Apothekergehilfen betreffend (Gesetzsammlung Seite 97), hat ihre 
Erledigung gefunden. 
Greiz, am 8. Dezember 1904. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. Seup 
upe. 
39. Regierungs-Verordnung 
vom 12. Dezember 1904, 
betreffend die Wahl der Mitglieder der Genossenschaftsversammlung 
der land= und forstwirtschaftlichen Berufogenossenschaft für das Fürsten- 
tum Reuß Alterer Linie. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten 
 
	        
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