8. Patent
vom 26. Januar 1904,
die für das Jahr 1904 zu entrichtende Einkommensteuer betreffend.
Zufolge Köhter Entschließung sollen mit erklärter Zustimmung des Land-
tags im Jahre 1 zehn Termine Einkommensteuer erhoben werden. Diese
werden wie folgt hthesheen.
einer auf den 8. Februar
einer auf den 12. März
einer auf den 16. April
einer auf den 20. Mai
einer auf den 23. Juni
einer auf den 27. Juli
einer auf den 30. August
einer auf den 1. Oktober
einer auf den 4. November
einer auf den 7. Dezember.
Greiz, den 26. Januar 10904.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
9. Regierungs-Verordnung
vom 27. Jannar 1904
zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, be-
treffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten
wird im Einverständnisse mit dem Fürstlichen Konsistorium zwecks Durchführung
der Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, betreffend Kinderarbeit
in gewerblichen Betrieben (N. G. Bl. S. 113), hiermit Folgendes verordnet:
81.
Die Lehrer an den Volksschulen sind verpflichtet, über die ihrer Obhut an-