Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

8. Patent 
vom 26. Januar 1904, 
die für das Jahr 1904 zu entrichtende Einkommensteuer betreffend. 
Zufolge Köhter Entschließung sollen mit erklärter Zustimmung des Land- 
tags im Jahre 1 zehn Termine Einkommensteuer erhoben werden. Diese 
werden wie folgt hthesheen. 
einer auf den 8. Februar 
einer auf den 12. März 
einer auf den 16. April 
einer auf den 20. Mai 
einer auf den 23. Juni 
einer auf den 27. Juli 
einer auf den 30. August 
einer auf den 1. Oktober 
einer auf den 4. November 
einer auf den 7. Dezember. 
Greiz, den 26. Januar 10904. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
9. Regierungs-Verordnung 
vom 27. Jannar 1904 
zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, be- 
treffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten 
wird im Einverständnisse mit dem Fürstlichen Konsistorium zwecks Durchführung 
der Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, betreffend Kinderarbeit 
in gewerblichen Betrieben (N. G. Bl. S. 113), hiermit Folgendes verordnet: 
81. 
Die Lehrer an den Volksschulen sind verpflichtet, über die ihrer Obhut an-
	        
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