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Urkunde vom 4. August 1892 unter dem Namen „Asylstift“ errichtete Stiftung
als eine rechtsfähige zu genehmigen und dieselbe als eine milde Stiftung anzuer-
kennen geruht.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Greiz, den 19. März 1904.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
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vom 21. März 1904,
die Heinrich L#I. Stiftung in Greiz betreffend.
Im Namen Seiner Hochsürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine
Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst-Regent die von der Hochseligen Durchlauchtigsten
Frau Fürstin Karoline Reuß Alierer Linie, Prinzessin zu Hessen-Homburg, durch
lehtwillige Verordnung vom 29. Oktober 1867 unter dem Namen „Heinrich XXIII.
Stiftung“ errichtete Stiftung als eine rechtssfähige zu genehmigen und dieselbe als
eine milde Sliftung anzuerkennen geruht.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Greiz, den 21. März 1904.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
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vom 22. März 1904,
Abänderung der Postordnung vom 20. März 1900 betreffend.
Nachstehende „Auderungen der Postordnung vom 20. März 1900“ werden
in Gemäßheit des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Neiches