Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

64 
Seite 105. Die Titelseite ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen. 
* Seite 107. Dem Muster sind folgende neue Spalten nachzutragen: 
  
6. 
Bestimmung der 4# 
lehten 
Vormusterung O 
(durch den 
Gemeindevorsteher - 
vor der Musterung # 
auszufüllen). 
  
  
  
  
Die Spalten „6“ und „7“ erhalten die Nummern 7 und 8. 
Daselbst. In der Schlußbescheinigung ist anstatt „Spalte 4 und 6" zu setzen: 
Spalte 4, 5 und 7. 
Seite 114. Im Kopf der Spalte 3 ist statt „4 Jahre alten Pferde)“ zu setzen: 
der unter 4 Jahre alten Pferde). 
Seite 120. Als neue Anlage F.I ist das anliegende Muster einzufügen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.