Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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Geletz lammlun g 
für das 
Fürstentum Reuß Aelterer Linie. 
7. 
(Ausgegeben am 23. Juli 1904.) 
  
20. Regierungs-Verordnung 
vom 7. Juli 1904, 
die Gefänguis= und Hausordunung für die Gerichtsgefängnisse in 
Greiz, Zeulenroda und Burgk betreffend. 
Mit im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten erteilter 
Pöchster Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürst-Regenten wird 
in der Anlage die Gefängnis= und Hausordnung für die Gerichtsgefängnisse des 
Fürstentums, welche am 1. Oktober 190. in Kraft tritt, zur Nachachtung seitens 
der betreffenden Behörden bekannt gemacht. 
Greiz, den 7. Juli 1904. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Dr. d ni it sch. 
Saupe. 
Gefängnis- und PFausordnung 
für die 
Gerichtsgefängnisse in Greiz, Zeulenroda und Burgk.
	        
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