Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1905. (54)

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Gesetz lammlung 
Fürstentum Reuß Aelterer Linie. 
.„W 4. 
(Ausgegeben am 25. Februar 1905). 
  
.a 1 d. Mann 1 # 
vom 16. Februar 1905, 
betreffend Tarifbestimmungen über die Erstattungsforderungen 
berländischer Armenverbände. 
6½% 
Nachdem ein vom KLonbesaneschnh des Fürstentums aufgestellter Entwurf 
zu einem neuen „Tarif der Säße für die Erstaltungsforderungen der Armenver= 
bände des Fürstentums Neuß Alterer Linie unter cinander bezüglich der #Aluswenvungen 
für Kur-Verpflegung und Beerdigung Hülfsbedürftiger“ in der aus der Anla 
ersichtlichen Form von Fürstlicher Landesregierung bestätigt worden ist, werden Sisse 
Tarifbestimmungen hierdurch mit der Anordnung bekannt gemacht, daß deren 
Wirksamkeit mit dem 1. März l. Is. beginnt und vom gleichen Tage ab die 
mittelst Regierungs-Bekanntmachung vom 31. Jannar 1880 (Ges.-S. S. 2) ver- 
öffentlichten Bestimmungen außer Wirksamkeit treten. 
Greiz, am 16. Februar 1905. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
A. Tarif 
der Sätze für die Erstattungeforderungen der Armenverbände des 
Fürstentums Reuß Alterer Linie unter einander bezüglich der Auf- 
wendungen für Kur-Verpflegung und Beerdigung Hülfsbedürftiger.
	        
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