Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1905. (54)

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An Einkommensteuer werden im Jahre 1906 neun Termine zur Erhebung 
gelangen und bleibt die Festsetzung dieser Termine z. Zt. noch vorbehalten. 
Greiz, am 23. Dezember 1905. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
32. Regierungs-Verordnung 
vom 29. Dezember 1905, 
betreffend Auderung der Deutschen Arzneitaxe. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten wird 
unter Bezugnahme auf die Regierungs-Verordnung vom 21. März 1905, die 
Einführung einer einheitlichen Deutschen Arzueitaxe betreffend (Ges. S. S. 26), auf 
Grund 8 80 Abs. 1 der Gew.-Ordg. bestimmt: 
Die zufolge Verständigung unter den Vundesregierungen im Bundesrat am 
14. Dezember 1905 beschlossenen Anderungen der Deutschen Arzneitaxe treten für 
das Fürstentum am 1. Jannar 1000 in Kreft. 
Wegen dieser Anderungen, welche No. 12b, c, p der Grundsätze, Saty 2 der 
Vorbemetühn zur Preisliste und die Preise für verschiedene Arzneimittel betreffen, 
wird auf die amtliche Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1906 Bezug genommen. 
Diese wird Ende dieses Monats im Verlage der Weidmann'schen Buchhaudlung in 
Verlin S. W. 12, Zimmerstraße °4, erscheinen und im Buchhandel zum Laden- 
preise von 1,20 Mk. für ein in Leinen gebundenes Exemplar zu beziehen sein. 
Greiz, am 29. Dezember 1905. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
 
	        
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