92
An Einkommensteuer werden im Jahre 1906 neun Termine zur Erhebung
gelangen und bleibt die Festsetzung dieser Termine z. Zt. noch vorbehalten.
Greiz, am 23. Dezember 1905.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
32. Regierungs-Verordnung
vom 29. Dezember 1905,
betreffend Auderung der Deutschen Arzneitaxe.
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten wird
unter Bezugnahme auf die Regierungs-Verordnung vom 21. März 1905, die
Einführung einer einheitlichen Deutschen Arzueitaxe betreffend (Ges. S. S. 26), auf
Grund 8 80 Abs. 1 der Gew.-Ordg. bestimmt:
Die zufolge Verständigung unter den Vundesregierungen im Bundesrat am
14. Dezember 1905 beschlossenen Anderungen der Deutschen Arzneitaxe treten für
das Fürstentum am 1. Jannar 1000 in Kreft.
Wegen dieser Anderungen, welche No. 12b, c, p der Grundsätze, Saty 2 der
Vorbemetühn zur Preisliste und die Preise für verschiedene Arzneimittel betreffen,
wird auf die amtliche Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1906 Bezug genommen.
Diese wird Ende dieses Monats im Verlage der Weidmann'schen Buchhaudlung in
Verlin S. W. 12, Zimmerstraße °4, erscheinen und im Buchhandel zum Laden-
preise von 1,20 Mk. für ein in Leinen gebundenes Exemplar zu beziehen sein.
Greiz, am 29. Dezember 1905.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.