Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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38. Regierungs-Verordnung 
vom 23. Dezember 1907, 
betreffend ÄAnderung der Deutschen Arzneitaxe. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten wird 
unter Bezugnahme auf die Regierungs-Verordnung vom 21. März 1905, die 
Einführung einer einheitlichen Deutschen Arzneitaxe betreffend (Gesetz-Sammlung 
Seite 26), auf Grund des 8 80 Abs. 1 der Gewerbe-Orduung bestimmt: 
Die zufolge Verständigung unter den Bundesregierungen im Bundesrat 
am 12. Dezember 1907 beschlossenen Aenderungen der deutschen Arzneitaxe treten 
für das Fürstentum am 1. Januar 1908 in Kraft. 
Wegen dieser Anderungen wird auf die amtliche Ausgabe der deutschen 
Arzueitaxe 1908 Bezug genommen. Diese wird im Verlage der Weidmannschen 
Buchhandlung in Berlin S8W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. 
Greiz, am 23. Dezember 1907. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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