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2. Die vom Apparatraum nach dem Zuschauerraum führenden Oeffnungen
sind möglichst klein zu halten und, sofern sie nur Gucklöcher sind, mit mindestens
hbmminstarkem Glase oder mit Glimmerscheiben zu schließen, während die anderen
Oeffnungen, durch welche die Lichtströme auf die Bühne gelangen, und von denen
jederzeit nur die jeweilig benutzte offen gehalten werden darf, mit feuerfesten
Schiebern derart einzurichten sind, daß der Verschluß jederzeit sofort in der
leichtesten und schnellsten Weise bewirkt werden kann.
3. Alle in dem Apparatraume befindlichen Gegenstände müssen aus feuer-
festem Stoffe bestehen. Jeder breunbare Stoff (Verpackstoff, Zeitungsblätter und
dergl.) ist vom Innern des Apparathauses unbedingt fern zu halten.
4. Alle elektrischen Leitungen und Einrichtungen im Apparatraume sind
nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker einzubauen. Der
notwendige Vorschaltwiderstand ist allseitig mit einem durchbrochenen Blechmantel
zu umgeben, ein etwa vorhandener Motor ist feuersicher abzuschließen. Glühlampen
sind . doppelte Glocken oder durch Drahtnetze zu schützen.
Alle Unterhaltungs= und Wiederherstellungsarbeiten, zu deren Aus-
führung i#en Gegenstände nötig sind, dürfen im Apparatraum erst vorgenommen
werden, nachdem die Celluloidstreifen aus diesem Raume entfernt worden sind.
. Der Apparatraum und der Raum, in welchem die Films aufbewahrt
werden, dürsen mit offenem Licht weder beleuchtet noch betreten werden, auch darf
nicht darin granckt werden
e Lichtquelle für den Projektionsapparat muß in einem allseitig ge-
schlossenen, aus feuersicherem Stoffe hergestellten Behälter untergebracht sein, welcher
wahrend der Vorstellung nicht geöffnet werden darf.
8. Ebenso müssen die Rollen, auf denen die Film-Streifen auf-= und ab-
laufen, durch Blechgehäuse, die mit Asbest auszuschlagen sind, feuersicher abge-
schlossen werden.
Das Ablaufen der Films auf den Voden ist nicht statthaft; läuft der be-
nutzte Film nicht wieder auf eine Nolle auf, “- ist der Streifen in ein unverbrenn-
liches Gefäß zi entsprechendem Deckel zu leite
9. Die Celluloid-Serienbilder sind einzeln in Blechbüchsen aufzubewahren.
Andere Fim#e als die für eine bestimmte Vorstellung benötigten, dürfen während
dieser im allparatranm nicht vorhanden sein.
r Filmstreifen muß vor und hinter der Belichtungsstelle je auf eine
Länge, 4 Mindesten- der doppelten Bildhöhe gleich ist, in einer Metallhülse
geführt werden. In gleicher Weise soll auch die Führung an den Aus= und Ein-
trittsöffnungen der für die Filmrollen unter 3. vorgeschriebeuen Kapseln gebildet
werden. Hierbei darf der Filmstreifen nirgends einer starken Reibung ausgesetzt sein.
11. Der an der Lichtauelle vorbeizuführende Film ist durch einen zwischen
der Lichtauelle und dem Objektiv einzuschaltenden gläsernen Kühlapparat, der mit
zasser oder einer 10 prozentigen Alaunlösung zu füllen ist, vor zu hoher Er-
wärmung zu schützen.