Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1908. (57)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
v 7. 
(Ausgegeben am 30. Juli 1908.) 
  
13. Höchste Verordnung 
vom 28. Juli 1908, 
betreffend die Einführung neuer Vorschriften über die juristischen 
Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Iustizdienst. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XXW. Reuß Alterer Linie verordnen 
Wir Deinrich der Vierzehnte 
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, Graf und Herr von 
Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 
r.r . 2. 
Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie, 
hierdurch was folgt: 
Die juristischen Prüfungen und 1. Vorbereitung zum böheren, Iustiddiant 
1I des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesee vom 16. April 1879) 
erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden neuen Vorschriften, dic auf * einer 
Vereinbarung mit den übrigen bei dem gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandes= 
gerichte zu Jena beteiligten Regierungen festgestellt worden sind. 
II. 
Die Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 1908 in Kraft.
	        
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