Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1908. (57)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reußz Alterer Linie. 
W 12. 
(Ausgegeben am 15. Oktober 1908.) 
  
19. Patent, 
den Rücktritt Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XIV. Reuß Jüngerer Linic von der Regentschaft des 
Fürstentums Neuß Alterer Linie betreffend. 
Wir Heinrich XIV. von Gottes Gnaden Jüngerer Linie 
regierender Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 
2 ꝛc. ꝛc. 
  
lun hiermit kund: 
Die bei Unserem Alter fortschreitende Abnahme Unserer Kräfte hat Uns 
zu dem Entschlusse bestimmt, die von Uns für Seine Hochfürstliche Durchlaucht 
den Fürsten Heinrich XXIV. Neuß Alterer Linie übernommene Regentschaft des 
Fürstentums Reuß Alterer Linie vom heutigen Tage an niederzulegen. 
Indem Wir dieses zur öffentlichen Kenntnis bringen, können Wir es Uns 
nicht versagen, allen Beamten und Dienern für ihre treue Amtsführung und über- 
haupt allen Angehörigen des Fürstentums für die Beweise der Treue und Liebe, 
mit welcher sie Uns während Unserer Regentschaft so oft und so herzlich erfreut 
haben, Unseren Dank auszusprechen und damit zugleich die innigsten Wünsche für 
ihr stetes Wohlergehen zu verbinden. 
Schleiz, den 15. Oktober 1908. 
(8) Heinrich XIV. 
v. Meding.
	        
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