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Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reußz Alterer Linie.
W 12.
(Ausgegeben am 15. Oktober 1908.)
19. Patent,
den Rücktritt Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
Heinrich XIV. Reuß Jüngerer Linic von der Regentschaft des
Fürstentums Neuß Alterer Linie betreffend.
Wir Heinrich XIV. von Gottes Gnaden Jüngerer Linie
regierender Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
2 ꝛc. ꝛc.
lun hiermit kund:
Die bei Unserem Alter fortschreitende Abnahme Unserer Kräfte hat Uns
zu dem Entschlusse bestimmt, die von Uns für Seine Hochfürstliche Durchlaucht
den Fürsten Heinrich XXIV. Neuß Alterer Linie übernommene Regentschaft des
Fürstentums Reuß Alterer Linie vom heutigen Tage an niederzulegen.
Indem Wir dieses zur öffentlichen Kenntnis bringen, können Wir es Uns
nicht versagen, allen Beamten und Dienern für ihre treue Amtsführung und über-
haupt allen Angehörigen des Fürstentums für die Beweise der Treue und Liebe,
mit welcher sie Uns während Unserer Regentschaft so oft und so herzlich erfreut
haben, Unseren Dank auszusprechen und damit zugleich die innigsten Wünsche für
ihr stetes Wohlergehen zu verbinden.
Schleiz, den 15. Oktober 1908.
(8) Heinrich XIV.
v. Meding.