20. Patent,
die Ubernahme der Regentschaft durch Seine Durchlaucht den
Erbprinzen Heinrich XXVII. Reuß Jüngerer Linie betreffend.
Wir Heinrich XXVII. Erbprinz Reuß Jüngerer Linie
tun sfe kund:
Nachdem Unser vielgeliebter Herr Vater, der Durchlauchtigste Fürst
Heinrich XIV. Reuß Jüngerer Linie, Sich unter dem heutigen Tage bewogen ge-
funden haben, die Regentschaft des Fürstentums Reuß Alterer Linie niederzulegen,
so übernehmen Wir hiermit für den an der Führung der Regierung behinderten
Durchlanchtigsten Fürsten Heinrich XXIV. Reuß Alterer Linie die Regentschaft,
u der Wir nach den bestehenden Hausgesetzen und gemäß der Verfassungsurkunde
tunmnegr. berufen sind.
Alle Fürstlichen Beamten und Diener bestätigen Wir hiermit in ihren Amtern,
und Wir erwarten von ihnen pflichtmäßige Treue und gesetzliches Beharren in ihrem
amtlichen Wirken.
Zu allen Angehörigen des Fürstentums versehen Wir Uns, daß sie Uns,
dem zrniee Regenten, treue Ergebenheit bezeigen und willigen Gehorsam leisten.
r Sorge um das Wohl des Landes und eines jeden seiner Bewohner
wird uh unausgesetztes Bestreben gewidmet sein.
Schloß Ebersdorf, den 15. Oktober 1908.
(C8) Heinrich XXVII.
Erbprinz Reuß j. L.
v. Meding.