Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1908. (57)

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Auf Antrag sind von den Postämtern gegen eine Schreibgebühr von 50 Pf. 
Postausweiskarten auszustellen, die bei allen Postanstalten als Ausweis gelten. 
Vorstehende Anderung tritt sofort in Kraft. 
Der Reichskanzler. 
ELIIE 
Kraetke. 
26. Regierungs-Verordnung 
vom 21. Dezember 1908, 
betreffend Änderung der deutschen Arzneitaxe. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird unter Bezugnahme 
auf die Regicrungs-Verordnung vom 21. März 1905, die Einführung einer ein- 
Fiscten deutschen Arzneitaxe betreffend (esehfammtun) Seite 26), auf Grund des 
1 — re Ordnung bestimm 
e Verständigung unter ons Bundesregierungen im Bundesrat 
am 17. Beo P1008 beschlossenen zidemgen der deutschen Arzueitaxe treten 
für das Fürstentum am 1. Jannar 1909 i « 
Wegen dieser Änderungen wird u die amtliche Ausgabe der deutschen 
Arzneitoaxe 1909 Bezug genommen. Diese wird im Verlage der Weidmann'schen 
Buchhandlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. 
Greiz, den 21. Dezember 1908. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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