Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

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4. Stand oder Bewerbe: ..... 
5.TagdcrEkkkk-nkung:...·...TagdesEintrittsindicsitzt- 
licheBchaIIdltng:-.....TagdccslufnahsueincinKranken- 
haus Teag der ärztlichen Feststellung der Erkrankung als 
Milzbrandnd DAst die Erkrankung bakteriologisch als 
Milzbrand festgestellt.. Wann?m Durch wen?. 
6. Art der Erkrankung: Lungen-, Darm-, Hautmilzbrand? Wenn mui 
brand, welche Körperstelle war befalleno .- 
7thHcIlungckfolgt7...JItdchrankc gestorben? 
Wann? . 
8. Wie ist nach den angestellten Ermittelungen die Uebertragung des Milz- 
brandes erfolgt: 
a) durch direkte Berührung nit awilzörandigem Material! 
welcher Art war das Material? 
b) durch Eindringen von Staub woher T der Siaubꝰ 
) durch Essen von milzbrandigem Fleische? 
c) durch Insektenstich. 
O auf welche sonstige Weise?. .. 
War an der erkrankten Stelle zuvor eine Wunde, ischiriina oder dergl. 
wahrgenommen worden?“ 
B. Angaben über den Betrieb, zu dem der Erkrankte gehörte. 
9. Ort des Betriebs (Gemeinde, Bezirk, Staat): 
Zuständige Unfallberufsgenossenschaft: 
10. Art des Betriebs (Gerberei, “ usw.) und Naue der Firmar- 
... late die Ansteckung bei der Arbeit in der 
Betriebsstätte? ... 7 HHause (Heimarbeit)) 
I. Gerbereien, Lagereibetriebe für Nohmaterialien, Fell-- und Häntehandlungen 
und ähnliche Betriebe. 
11. Werden in dem Betriebe verarbeitet Häute, Felle: 
a) ausschließlich inländischen Urspunges? 
b) ausschließlich ausländischen Ursprunges? 
I) inländischen und ausländischen Ursprunges?
	        
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