XIII. Die Könige von Preußen.
1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688—1701,
als König I. von 1701—1713.
Nach dem im Jahre 1674 erfolgten Tod des damaligen Kur—
prinzen Karl Emil war Friedrich als nächstberechtigter Sohn
Erbprinz geworden. Er war den K. Juli 1657 zu Königsberg ge-
boren d. h. in eben dem Jahre, in welchem Preußen durch den
Vertrag zu Welau ein souveraines Herzogthum wurde, was Dichtern
die Veranlassung gab, ihm die Königskrone zu prophezeien, ungeachtet
damals noch gar nicht die Aussicht vorhanden war, daß er regierender
Fürst werden würde. Obogleich von schwächlicher Gesundheit, in Folge
eines Falles im ersten Lebensjahre, der ihm ein verwachsenes Rückgrat
veranlaßte, wuchs er doch unter sorgfältiger Pflege heran, namentlich
unter Aufsicht des Freiherrn Otto v. Schwerin in Alt-Landsberg, und
erhielt eine vortreffliche Ausbildung durch Eberhard von Dankelmann,
der dadurch für die Folgezeit noch größere Zuneigung des Prinzen
gewann, daß er denselben 1679 auf dem Winterfeldzuge nach Preußen
bei einer gefährlichen Krankheit durch seine treue Sorgfalt vom Tode
rettete, als schon Alle an seinem Aufkommen verzweifelten. Das ge-
spannte Verhältniß zu seiner Stiefmutter Sophie Dorothea veranlaßte
ihn, größtentheils in der Stille zu Köpnick zu wohnen, ja sogar 1687
gegen den Willen seines Vaters auf einige Zeit nach Kassel (dessen
Landgraf Vater seiner ersten Gemahlin war) sich zu begeben, und
eben dasselbe bewog auch Kurfürst Friedrich Wilhelm, 1686 ein
Testament der Art zu machen, daß er an seine vier Brüder aus
des Vaters zweiter Ehe Theile der brandenburgischen Lande erblich
abtreten, jedoch über dieselben die Oberhoheit behalten sollte. Un-
mittelbar nach dem Tode des Kurfürsten stieß aber Friedrich mit
Zustimmung seines Staatsrathes und des Kaisers dies Testament um
und einigte sich mit seinen Brüdern dahin, daß er sie durch ander-
weitige Entschädigungen auf jene Rechte Verzicht zu leisten bewog.