Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

XIII. Die Könige von Preußen. 
1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688—1701, 
als König I. von 1701—1713. 
Nach dem im Jahre 1674 erfolgten Tod des damaligen Kur— 
prinzen Karl Emil war Friedrich als nächstberechtigter Sohn 
Erbprinz geworden. Er war den K. Juli 1657 zu Königsberg ge- 
boren d. h. in eben dem Jahre, in welchem Preußen durch den 
Vertrag zu Welau ein souveraines Herzogthum wurde, was Dichtern 
die Veranlassung gab, ihm die Königskrone zu prophezeien, ungeachtet 
damals noch gar nicht die Aussicht vorhanden war, daß er regierender 
Fürst werden würde. Obogleich von schwächlicher Gesundheit, in Folge 
eines Falles im ersten Lebensjahre, der ihm ein verwachsenes Rückgrat 
veranlaßte, wuchs er doch unter sorgfältiger Pflege heran, namentlich 
unter Aufsicht des Freiherrn Otto v. Schwerin in Alt-Landsberg, und 
erhielt eine vortreffliche Ausbildung durch Eberhard von Dankelmann, 
der dadurch für die Folgezeit noch größere Zuneigung des Prinzen 
gewann, daß er denselben 1679 auf dem Winterfeldzuge nach Preußen 
bei einer gefährlichen Krankheit durch seine treue Sorgfalt vom Tode 
rettete, als schon Alle an seinem Aufkommen verzweifelten. Das ge- 
spannte Verhältniß zu seiner Stiefmutter Sophie Dorothea veranlaßte 
ihn, größtentheils in der Stille zu Köpnick zu wohnen, ja sogar 1687 
gegen den Willen seines Vaters auf einige Zeit nach Kassel (dessen 
Landgraf Vater seiner ersten Gemahlin war) sich zu begeben, und 
eben dasselbe bewog auch Kurfürst Friedrich Wilhelm, 1686 ein 
Testament der Art zu machen, daß er an seine vier Brüder aus 
des Vaters zweiter Ehe Theile der brandenburgischen Lande erblich 
abtreten, jedoch über dieselben die Oberhoheit behalten sollte. Un- 
mittelbar nach dem Tode des Kurfürsten stieß aber Friedrich mit 
Zustimmung seines Staatsrathes und des Kaisers dies Testament um 
und einigte sich mit seinen Brüdern dahin, daß er sie durch ander- 
weitige Entschädigungen auf jene Rechte Verzicht zu leisten bewog.