Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

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Anlage VII. 
Arsprungszengnis 
für tierische Rohstoffe und giftfangende Gegenstände. 
Giltig für 30 Tage. 
Herkunftsort) der Ware: 
Oesterreich: Königreich oder Land: 
Bezirkshauptmannschaft: 
oder Stadt mit eigenem Statut: 
Ungarn: Komitat: . 
oder Humspalstlt 
Bezirk: 
Name und Wohnort des Verseiden. 
Bezeichnung der Ware 
Zahl der Packstücke: 
Gewicht der Sendung: 
Etwaige besondere gennzeichnung: . 
.. (Marken, Plouben, Stenpeh.. 
Bestimmungsort der Ware: 
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation: 
(eventuell: „siehe W 
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(Dienststempel) 
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