Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Neuß Alterer Linie. 
L 
(Ausgegeben am 10. Mai 1910.) 
19.9 1 2. M# 4 A. 
vom 20. April 1910 
zur Ergänzung der Regierungs-Bekanntmachung vom 24. September 
1887, betreffend die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der 
Grenzen wohnhaften Hebammen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit 
in den einzelnen Bundesstaaten. 
Die in der vorstehend bezeichucten Regierungs-Bekanntmachung vom 24. 
September 1887 (Ges-S. S. 100) enthaltenen Grundsätze werden durch nach- 
stehende Zusatzbestimmung ergänzt: 
„4. Verletzt eine der in Ziffer 1 bezeichneten Hebammen die in 
Ziffer 3 erwähnte Verpflichtung, so kaun ihr von der höheren Verwal= 
tungsbehörde des benachbarten Staates die Befugnis zur ferneren Aus- 
übung ihrer Berufstätigkeit in diesem Staate entzogen werden.“ 
Greiz, am 20. April 1910. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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