Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

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7. 
Des Gemelndevorstaudes 
Steuersätze und sonstige 
Bemerkungen. 
1 Wachhund — 
1 Schäferhund 0.50 „ 
1 Jagdhund 4,50 M 
Zughund 3.— 4% 
Summe 860 (4 
Ausgesiellt 
(Siegel) 
8. 
Vom Fürstlichen 
Landratsamt 
festgesehter Halb- 
jahressleuerbetrag. 
—,50 4 
—50 „ 
1,00 .K 
4,50 
— 
  
  
Sa. 10,00 1/ 
  
o. 
Erläuternde 
Bemerkungen des 
Fürstl. Landratsamtes 
zu abändernden 
Festslellungen. 
Der Hund wird nicht 
zum Ziehen verwendel. 
Der Gemeindevorstand. 
  
10. 
Tag 
der Zahlung. 
(Unterschrift) 
Festgestellt zum Gesamtbetrage 
von 10 M — 
GErelz, den 
Fürflliches Landratsamt.