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7.
Des Gemelndevorstaudes
Steuersätze und sonstige
Bemerkungen.
1 Wachhund —
1 Schäferhund 0.50 „
1 Jagdhund 4,50 M
Zughund 3.— 4%
Summe 860 (4
Ausgesiellt
(Siegel)
8.
Vom Fürstlichen
Landratsamt
festgesehter Halb-
jahressleuerbetrag.
—,50 4
—50 „
1,00 .K
4,50
—
Sa. 10,00 1/
o.
Erläuternde
Bemerkungen des
Fürstl. Landratsamtes
zu abändernden
Festslellungen.
Der Hund wird nicht
zum Ziehen verwendel.
Der Gemeindevorstand.
10.
Tag
der Zahlung.
(Unterschrift)
Festgestellt zum Gesamtbetrage
von 10 M —
GErelz, den
Fürflliches Landratsamt.