Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

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Anlage 4. 
Nachweisung 
der 
Einnahme an Zuwachssteuer. 
im Monat .... Rch jahres 191 
imm 1. bis Viertel des Rechnungsjahres 191. 
. . .Monqt......... 
Die Isteinnahme im i vchinn deõ Necmmngẽsahres beträgt nach dem 
Einnahmebuche 
Hiervon ab Erstattungen für unrichtige Erhebungen usw. 
  
Reineinnahnern M. #f. 
Davon wurden an Gemeinden abgeführt 
Greiz, am 
Fürstliche Landeskasse. 
Reines Ist .. M.
	        
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