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Zur Vollstreckung der gegen männliche Personen erkannten Gefängnisstrafen
dient die Strafanstalt Ichtershausen.
Zur Vollstreckung der gegen Personen woiblichen Geschlechts erkannten Ge-
sängnisstrafen dient die Strafanstalt Gräfentonna.
III.
1. Mit dem 1. April 1911 wird die Strafanstaltsgemeinschaft aus allen
Verhältnissen, die sich aus der Zugehörigkeit von Hassenberg zur
Gemeinschaft ergeben, entlassen, insbesondere geht die Verzinsung und
Tilgung der Kapitalien für Grunderverb und Inventarbeschaffung an
Coburg-Gotha über, die von S-Weimar und Reuß j. L. bieher
gezohlte Miete für Hassenberg wird wegfällig und Coburg-Gotha über-
nimmt die nach der Aufhebung von Hassenberg etwa notwendig
werdenden Entschädigungen. Die bestehenden Ansprüche auf Pensionen
und Wartegelder verbleiben nach wie vor zu Lasten der Stras-
anstaltsgemeinschaft.
Die Strafanstaltsgemeinschaft zahlt an Coburg-Gotha gegen das Zu-
geständnis vorzeitiger Aufhebung der Anstalt Hassenberg eine am
Schlusse jeden Rechnungsjahres fällige Jahresenischädigung von 5000 M.
— Fünstausend Mark —
vom 1. April 1911 an bis zum 1. Juli 1928, fest und ohne Rücksicht
auf einen Verkauf der Anstalt innerhalb oder nach Ablauf der Ver-
tragsdauer und unter Verzichtleistung auf jeden Anspruch auf den
Verkaufserlös oder etwaige Brandentschädigung.
Der durch Art. 9 Abs. 4 des Staatsvertrags vom 28. Oktober 1876
auf 35000 Mk. festgesetzte Nutzungswert für die Anstalten Gräfen-
tonna und Hassenberg bleibt für die zum Weiberzuchthaus er-
weiterte Anstalt Gräfentonna unverändert bestehen.
Die Entschädigung von 5000 Mk. wird aus der Anstaltskasse in
Gräfentonna gezahlt und nach der Anzahl der im abgelaufenen
Rechnungsjahr für die einzelnen Vertragestaaten an Zuchthaus-
weibern vollstreckten Straftage gesondert verteilt.
Die Kosten der Überführung der Gefangenen von Hassenberg nach
Gräfentonna werden noch aus der Anstaltskasse in Hassenberg, die
Kosten der notwendigen baulichen Veränderungen in Gräfentonna aus
der dortigen Anstaltskasse bestritten.
Das Inventar in Hassenberg, das in das Eigentum der
Coburg-Gothaischen Regierung übergeht, wird zum Taxwert von der
Anstalt in Gräfenkonna käuflich übernommen.
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