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gesetze und über staatliche Grundsteuer, über Beitragsleistung
vom Domanialgrundbesitz, sowie über die Aufbringung der
Kirchen= und Schulanlagen und einiger anderer öffentlicher
Abgaben,
Vertrag zwischen Fürstlicher Landesregierung und Fürstlicher
Kammer, betreffend die künftige Beitragsleistung vom Domanial=
grundeigentum an die Staatskasse,
Gesetz, betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
Gesetz, betr den Ruhegehalt und das Wartegeld der berufs-
mäßigen Gemeindebeamten, sowie die Fürsorge für ihre Hinter-
bliebenen,
Geseh, betreffend die Einwirkung von Armenunterstützung auf
öffentliche Rechte,
Gesetz, enthaltend eine Aenderung der Bestimmungen über die
Beiträge der Geistlichen zum Pensionsfonds,
Nachtragsgesetz zum Gesetz vom 29. Dezember 1903, die Ge-
währung von Alterszulagen an Staatsdiener betreffend,
. Gesetz, enthaltend Anderung der Bestimmungen über das Land-
tagswahlrecht und das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten,
Staatsvertrag zwischen Neuß Aelterer Linie, Sachsen und Reuß
Jüngerer Linie über den Anschluß der Fürstentümer Reuß
Aelterer und Reuß Jüngerer Linie an das Sächsische Ober-
verwaltungsgericht,
Staatsverlrag zwischen dem Königreich Sachsen und den Fürsten-
tümern Reuß ä. L. und Reuß j. L. betreffend den Bau einer
Eisenbahn vom Bahnhof Zeuleuroda nach der Stadt Zeulenroda,
bauliche Veränderungen im Gerichtsgebönde Zeulenroda,
Ankauf der Parzellen 8646, 865 des Flurbuchs Greiz von
dem Hoffleischermeister Clauß,
4. Mehraufwand für Mobiliar im neuen Justizgebäude in Greiz,
Mobiliarbeschaffung für die erweiterten Diensträume des Ge-
richtsgebändes in Zeulenroda,
. die Verwendung der für den Bau eines Landarmenhauses au-
gesammelten Gelder zur Errichtung des bezeichneten Gebäudes,
Zusatzvertrag zu dem Staatsvertrage vom 28. Oktober 1876
über Errichtung gemeinsamer Strafanstalten,