Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

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haben sämtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags bezw. durch 
Unsere Genehmigung der vom Landtage beantragten Abänderungen und Zusätze zu 
einigen der vorbezeichneten Vorlagen ihre Erledigung gefunden. Die Gesetze werden, 
soweit dies nicht schon geschehen ist, demnächst zur Veröffentlichung kommen. 
Anlangend die Stellungnahme des Landtags zu der Vorlage, bauliche Ver- 
änderungen im alten Gerichtsgebäude in Greiz betreffend, so behalten Wir Uns die 
weitere Entschließung vor. 
Unter Anerkennung der Hingabe, mit welcher Unser getreuer Landtag die 
ihm obgelegenen schwierigen Aufgaben, unter denen insbesondere die Beratung der 
für den Staat und die Gemeinden wichtigen Steuergesetze hervorzuheben ist, erledigt 
hat, versichern Wir denselben Unserer Huld und Gnade und haben zu Bekundung 
des Vorstehenden gegenwärtigen 
Landtagsabschied 
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen- 
händig vollzogen. 
Gegeben Schloß Osterstein, den 13. November 1911. 
8S) — XXV. 
(geges) von Meding.
	        
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