Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

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An Einkommensteuer werden im Jahre 1912 neun Termine zur Erhebung 
gelangen und bleibt die Festsetzung dieser Termine zur Zeit noch vorbehalten. 
Greiz, den 18. Dezember 1911. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
22. Verordnung 
vom 20. Dezember 1911 
zur Ausführung der Reichsversicherungsordnung. 
Auf Grund des Artikels 7 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungs- 
ordnung wird folgendes bestimmt: 
Soweit Vorschriften der Reichsversicherungsordnung in Kraft treten, bevor 
ein Oberversicherungsamt und Versicherungsämter bestehen, treten für alle Auf- 
gaben, die ihnen jene Gesetze zuweisen, an Stelle 
1. des Oberversicherungsamtes das Schiedsgericht für Arbeiter- 
versicherung, 
2. der Versicherungsämter die unteren Verwaltungsbehörden. 
Diese unteren Verwaltungsbehörden sind: 
das Fürstliche Landratsamt für das platte Land, 
die Gemeindevorstände der Städte für den betreffenden Stadtbezirk. 
Greiz, den 20. Dezember 1911. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
 
	        
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