Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

wiesen werden, und unter Bezugnahme auf die Regierungs= rm vom 26. 
September 1879, Veränderungen in Bezug auf die Gestaltung und den Bereich 
der Zuständigkeit verschiedener Organe der Landesverwaltung betreffend (Ges.S. 
S. 266), weisen wir andurch darauf hin, daß vom 1. Januar 1912 ab für die 
vorgenannten belden Ortschaften 
die Bezirkssteuereinnahme zu Zeulenroda, 
das Physikat daselbst und 
das Erbschaftssteueramt daselbst 
zuständig sind. 
Mit Bezug auf die Beitreibung der am Schlusse des Jahres 1911 noch. 
vorhandenen Rückstände an Grund-, Einkommen= und Hundesteuern bleibt die Zu- 
ständigkeit der bisher für die vorgenannten Orte damit betrauten Behörden auf- 
recht erhalten. 
Greiz, den 20. Dezember 1911. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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