Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Älterer Linie. 
W 10. 
(Ausgegeben am 30. Dezember 1911.) 
  
25. Einkommensteuergesetz 
vom 21. Dezember 1911. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XX. Reuß Aelterer Linie verordnen 
Wir Deiurich; der Fiebenundzwanzigste 
Erbprinz Reuß Jüngerer Linic, 
Regent des Fürstentums Neuß Aelterer Linie, 
mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
81. 
Im Fürstentum wird eine allgemeine Einkommenstener nach Maßgabe der 
Bestimmungen dieses Gesetzes erhoben. 
l. Hleuerpslicht. 
A. Stenerpflichtige Personen. 
2. 
Einkommensteuerpflichtig sind: 
1. Die hiesigen Staatsangehörigen, mit Ausnahme derjenigen 
a) welche, ohne im Fürstentum einen Wohnsitz zu haben, an einem
	        
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