Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem 
Trabenlassen oder nach vorũbergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes 
Zuhalten der * und des Maules vorzunehmen. 
dacht der Cutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem 
Aubnel nnd dtc Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten)). 
Verdacht der Gebärmutter= und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung 
etwaiger Jeränr#ungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein= und 
Gekrösdrüsen stets eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese 
Untersuchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuber- 
kulose untersucht werden, zur Ermittlung einer tuberkulösen Erkrankung der Hinter- 
leibsorgauec, die das Vorhamdensein, de Tungemuberkuloe in hohem Grade wahr- 
scheinlich zuchen kann (vgl. 1 Nr. 2 . 
t es sich um die Minrn ansteckungsverdächtiger Tiere in einem 
Bestande 6 8 so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen 
nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger 
freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem- 
beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knoten im Enter, Umrindern, 
unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten 
und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche bestehen, sowie 
diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit 
gestanden haben. 
III. 
Bakleriologische Antkersuchung. 
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter- 
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 300 Abs. 3) gelten 
solgende Grundsätze: 
1. Eatnahme der Proben. 
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Vernnreinigung von außen 
ausgeschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme ver- 
wendet werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle 
gesandt werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, 
kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der 
die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmen Wasser 
und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und 
hierauf zr trocknen. 
Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen 
ntersuchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge 
ausgeworsen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder 
mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.) 
*) Um ble Eerthortallen in ausreichender Welse abkasten zu lönnen, i#st es zundchst ensorderllch, dle 
ut an der der Innensläche des Schenkels rmn (utensüche mit den Splzen des Zeige-, Mlilel= und Ring- 
angers bie zur Schenkeleutersalte in die Höhe zu schlebe
	        
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