Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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wie z. B. von Milchkannen, verwandt werden, wenn der Dampf unter 
Druck ausströmt und aus der Ausströmungsöffnung unmittelbar in die 
Gefäße hineingeleitet wird. Der Innenraum der Gefäße ist dem strö- 
menden Dampfe auszusetzen, worauf noch ein sorgfältiges Andämpfen der 
Bügel= und Dichtungsringe und der Außenwand, letzteres namentlich bei 
Holzgefäßen, zu erfolgen hat. 
. Auskochen in Wasser oder 3 prozentiger Soda= oder Seifenlösung (vol. 
8 5 Nr. 8). Die Flüssigkeit muß kalt aufgesetzt werden, die Gegenstände 
vollständig bedecken und vom Augenblicke des Kochens ab mindestens eine 
Viertelstunde lang im Sieden gehalten werden. Die Kochgefäße müssen 
bedeckt sein. 
Bei Melkeimern, Milchaufbewahrungs= und Milchtransportgefäßen 
kann an Stelle des in vorstehender Weise auszuführenden Auskochene treten: 
a) das Einlegen der Gesäße in kochend heißes Wasser oder kochend 
heiße Sodalösung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von min- 
destens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssig- 
keit bedeckt sind; 
b) das gründliche Abbürsten der Außen= und Innenfläche der Gefäße 
nebst Griffen, Deckeln und anderen Verschlußvorrichtungen mit kochend 
heißem Wasser oder kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch. 
. Gründliches Ansengen und Ausglühen im Feuer oder in einer 
geeigneten Flamme. 
12. Verbrennen. 
E)Die unter Nr. 4 bis 7 angeführten Desinfektionsmittel sind möglichst 
heiß zu verwenden. 
) Nach näherer Anordnung der Landesregierung dürfen außer den genannten 
auch andere, in bezug auf ihre desinfizierende Wirksamkeit und praktische Brauch- 
barkeit erprobte Mittel und Arten des Verfahrens angewandt werden. 
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2. Auswahl und Art der Verwendung der Desinfektionsmittel. 
5 12. 
Die Auswahl und Art der Verwendung der Desinfektionsmittel (§ 11) hat 
sich im allgemeinen nach dem Grade der Widerstandsfähigkeit sowic der Verschlepp- 
barkeit des Ansteckungsstoffs der Seuche durch Zwischenträger und nach den beson- 
deren Verhältnissen des Falles zu richten. 
8 13. 
Bei Viehseuchen, deren Ansteckungsstoff leicht zerstörbar ist und im wesent- 
lichen durch die erkrankten Tiere verschleppt wird, genügt die Reinigung mit nach- 
folgender Tünchung der Stalldecken, Wände, Pfosten, Pfeiler, Standscheiden, Türen, 
des Fußbodens nebst Jancherinnen und der Gerätschaften mit dünner Kalk= oder 
Chlorkalkmilch. Eisenteile sind mit verdünntem Kresolwasser oder mit Karbolsäure- 
lösung zu bepinseln. Das gleiche Verfahren kann bei Holz= und Steinteilen sowie 
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