Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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2. Offnung der Bauchhöhle. 
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() Die Vorhaut und der Penis Ler das Euter sind zurückzulegen, indem 
ihre Aufhängebänder durchschnitten werden. Dann ist die Bauchhöhle durch einen 
Längs= und Querschnitt zu öffnen. Der Längsschnitt erstreckt sich vom Schaufel- 
knorpel bis zur Schambeinfuge, der Querschnitt vom hinteren Nande der letzten Rippe 
der einen Seite bis zum hinteren Rande der lehten Rippe der anderen Seite. Bei 
der Anlegung des Längeschnitts ist jede Verletzung der dicht an der Bauchwand ge- 
legenen Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein ganz kleiner Einschnitt 
hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Einschneiden darauf 
zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Durch den Einschnitt wird zuerst der 
Zeigefinger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle einge- 
führt und die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen 
beiden Fingern der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie 
und links vom Nabel bis zur Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt 
zu machen, der am hinteren Rande der letzten Riopen verläuft und an dem außen- 
seitigen Rande der großen Leudenmuskeln endet. 
) Nach dieser breiten Oeffnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen 
Verhältnisse der Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher 
Inhalt, die Lage und Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile 
und der Stand des Zwerchfells gehören. 
(:) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen 
ist, empfiehlt es sich, an die Oeffnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (§ 13) 
sofort anzuschließen. In der Regel aber ist nach Oeffnung der Bauchhöhle und 
Feststellung ihrer allgemeinen Verhältnisse die Untersuchung der Brusthöhle vorzu- 
nehmen und #ruf erst die weitere Prüfung der Bauchhöhlc auszuführen. 
3. Oeffanung und Untersuchung der Brusthöhle. 
Zunächst werden die Weichei vom Brustkorb abgelöst und untersucht. 
Wenn Veränderungen angetroffen werden, sind Schnikte durch die Brustwände zu legen. 
1) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer 
Söäge durchtrennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach 
hinten und liegen bei größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatstellen der 
Rippenknorpel an die Nippen, bei kleineren Tieren an diesen Ansaystellen. 
2) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge- 
linien angeheftel ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufel- 
knorpel abgetrennt, das Brustbein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und 
den abgesägten Teilen der Knorpelstücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und 
dabei das Mittelfell und der Herzbeutel mit Vermeidung jeder Verletzung des 
letzteren abgetrennt. 
() Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, 
die Knorpel der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägken 
Teile der Knorpelendstücke der Rippen gepruft.
	        
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