Von den Haushaltungsvorständen
bezüglich der natürlichen Personen, im übrigen vom
Hausbesitzer zu beantwortende Fragen:
Von den Haushaltungs-
vorständen beziehentlich vom
Besitzer oder dessen Stellvertreter
zu beantwortende Fragen:
Von den
Haushaltungsvorständen
zu beantwortende Fragen:
oanpgbus# Focplohoad Vochsobaaa anpgobznvg : 9
,
«
-·»i-q
Vor- und Familien-
namen
der Bewohner,
einschließlich des im
Hause wohnenden
Haushaltungs-,
Dienst= und Hilfs-
personals,
sowie der
Untermieter= und
Cor goplaugd 1
(ogl. Vorbemerkung
A).
Stand, Beruf u.
Erwerb
Dresden, Breitestr.
Nr. 17.
—–“mi .
Joaljalna 290 393uval0 aa biqoj qo oqvun qun aruconns 290 Voanga0
Wo hat der
Bewohner
am
20. Oktober
vorigen
Jahres ge-
wohnt?
(Ort, Straße
und Haus-
nummer.)
zuuzaja8 qgo ao uajojvajoqaoas jat
Wievlel erhalten die in S.
vom Haushaltungsvorstande oder vom Besitzer
für die Zwecke der Haushaltung oder als
Hilfspersonal
lte 2 auf-
führten,
iel betrã.
Wieviel
bei Ausũbung seines Berufs
dauernd gegen Entgelt beschäftigten Personen an
Gebalt,
festem Lohn
und anderen
feststehenden
Dienst-
bezügen, ins-
besondere
auch regel-
mäßig wieder
gütung für Ueber-
Tantieme,
Stücklohn, Ver-
Jahres--
wert der
freien
stunden und an-Wohnung,
Kofst,
oft.
Dienstbezügen, Dienst.
kehrenden
Geld=
geschenken
6. B. Weih-
kleidung
oder-
kehrenden Geld--
geschenken G. B.
Weihnachts-
geschenken) von
die nicht ge- 1
währt werden,
sind zu
durchst reichen.
— nach dem
mutmaßlichen
Jahresbetrag —2
der jährlich zu
entrichtende
Mietzins oder,
was die Inhaber
freier Woh-
und Geburtstag,
bei letzteren auch
das Verhältnis
vom Haus-
baltungsvorstand wieniel betrügt
ur 5Der jährliche
auf Grund geses- — *
licher Verpflich- Wohnungs=
tung unterhalten? rãaume ẽ
(Bei Familien-
gliedern, Unter-
mietern und
Dienstpersonen
ist der Miet-
zins nicht an-
zugeben, viel-
mehr zu be-
merken:
Familienglied,
Untermieter,
steuergesetzes
(ogl. Vorbemer-
Dienstperson.)
zug nicht gewährt
wird. —
beträgt der
jährlich zu
entrichtende
8
Näume?
1 2
3
10
7 8
10
11
Spalte 9 kann unausgefüllt bleiben, wenn das Einkommen des Haushaltungsvorstandes mehr
Marr Mart
Mart
Mark
als 4000 M. beträgt.
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